Das „Smarte Gesamtkonzept“ für jede Physiotherapiepraxis

(B) das smarte Gesamtkonzept 100x100Die von Ihnen geworbenen Vertragspraxen und Therapeuten verdienen durch eine simple Empfehlung!
€ 50,- (= 50% an jedem Online-Rückentraining)
€ 80,- (= 16% an jedem Sitzsystem)

Als Physioreferent verdienen Sie an jedem Auftrag 5% mit. Das „Smarte Gesamtkonzept“ ist umfassend profitabel für alle Beteiligten.

Bei einem Umsatz, welcher durch die Vertragspraxis generiert wird, verdient die Praxis € 80,- an jedem PHYSIOmed(TB) Sitzsystem und € 50,- an jedem „Online-Rückentraining nach Anke (Anna) Wagner“, ohne dass die Praxis dafür eine Leistung erbringen muss. Wenn ein Umsatz über einen Therapeuten der Praxis generiert wird, dann erhält der Therapeut € 40,- (Sitzsystem) und € 25,- (Online-Rückentraining) und die Praxis ebenfalls € 40,- bzw. € 25,-. Wie groß dieses Provisionseinkommen für alle Beteiligten ist, zeigt Ihnen unser Provisionsrechner. Sie können ihn hier kostenlos herunterladen und testen!

Bei einem durch den Physioreferenten initiierten Umsatz, über externe,  lokale Unternehmen im Vertragsgebiet (5 Kilometer Umkreis der Praxis), teilen sich Physioreferent und Vertragspraxis die Provisionen.

Die Erstausstattung der Vertragspraxis:
Als Erstausstattung erwirbt die Vertragspraxis PHYSIOmed(TB) Sitzsystem zum Preis von € 500,- /Brutto. Diese Erstausstattung wird mit 50% in Form eines Vorschusses auf künftige Provisionsansprüche unterstützt. Dieser Vorschuss beträgt € 250,- Brutto und besteht aus einer Barüberweisung über € 150,- von uns an die Praxis, sowie dem Gutschein für das Online-Rückentraining, was als 2. Element zusammen mit PHYSIOmed(TB) geliefert wird und einen Wert/ Verkaufspreis von € 100,- ausmacht. Die Praxis wird diesen ersten Online-Rückenkurs-Gutschein an Kunden oder Patienten für € 100,- weiterverkaufen und auch selbst berechnen. Dieser Vorschuss auf künftige Provisionszahlungen wird mit Provisionsansprüchen der Praxis (nicht aber mit Provisionsansprüchen von Therapeuten) verrechnet. Sollte innerhalb von 360 Tagen kein Umsatz generiert worden sein, dann ist die Praxis verpflichtet den Betrag von € 250,- ohne Abzug, unaufgefordert an den Vorschussgeber zurück zu überweisen. PHYSIOmed(TB) geht danach in das Eigentum der Praxis über.

Vertragspraxen, deren Physiotherapeuten und Physioreferenten werden durch eine Registrierungsnummer eindeutig identifiziert und die fortlaufenden Provisionsansprüche dadurch entsprechend zugeordnet und geregelt. Ist der Physiotherapeut registriertes Mitglied einer Praxis, dann wird die Hälfte der Provision an den Physiotherapeuten bezahlt und die andere Hälfte an die Praxis abgeführt.

Verkauf an Unternehmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
Registrierte Praxen, deren Physiotherapeuten und Physioreferenten können das „Online-Rückentraining nach Anke (Anna) Wagner“ als eine zertifizierte und von Krankenkassen anerkannte Präventionsmaßnahme auch Unternehmen direkt anbieten, ebenfalls das einzigartige PHYSIOmed(TB) Sitzsystem. Dabei gelten die Provisionsvereinbarungen wie beschrieben und im Provisionsrechner (siehe unten) nachvollziehbar.

Bestellung, Zahlung und Lieferung erfolgt immer direkt.
Die Praxis hat damit keinerlei Aufwand. Provisionsberechtigung und Abrechnung erfolgt über die Registrierungsnummer der Vertragspraxis, Therapeuten und Physioreferenten.  Ein Provisionsanspruch entsteht sofort, wenn die Ware oder die Dienstleistung bestellt, geliefert, abgenommen und bezahlt wurde. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die sofortige Provisionszahlung an die Praxis, den Physioreferenten und ggf. an einen Therapeuten.

MEHR ERFAHREN. LESEN SIE HIER, WARUM SIE SICH DIESE CHANCE NICHT ENTGEHEN LASSEN SOLLTEN.
HIER KÖNNEN SIE DEN KOOPERATIONSVERTRAG FÜR PHYSIOREFERENTEN UNVERBINDLICH ANFORDERN.
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